0800 3d45 0000 T ... Konz.f.CC-DDR 5
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*  Konzeption zur Gründung eines Computerclub       *
  *  nur Z1013 oder auch mit anderen Typen gemeinsam  *
    *  als Rechtsträger der KULTURBUND der DDR  (o.a.)  *
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1. Einleitung
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Da der Computer im Ausmaß der Herstellung, Preis und andere Pa-
rameter günstige Dimensionen angenommen hat, ist er für breite
Kreise der Bevölkerung unseres Landes, selbst im Heimbereich, 
zugänglich geworden. Als große Herausforderung an das logische
Denken, als Mittel und Werkzeug für die Freizeitbeschäftigung,
bzw. auch für andere Freizeitbeschäftigungen, nicht zuletzt 
auch für die künstlerische Beschäftigung, wird er im zunehmenden
Maße auch zur Befriedigung von kulturellen Bedürfnissen genutzt.

So wird auch der Umgang mit dem Computer das Bedürfnis nach ge-
meinsamer Zusammenarbeit in Computer-Gemeinschaften wecken. Die-
sem Bedürfnis gilt es in geordneter Form Rechnung zu tragen.

2. Umfang eines Computerclub
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2.1 Organisationsform
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Zugeschnitten auf das jeweilige Territorium sind verschiedene
Organisationsformen möglich:

2.1.1 Kreis, Stadt o. Stadtbezirke

Im Normalfall reicht es aus, in jedem Land- oder Stadtkreis, in
großen Städten entsprechend in Stadtbezirken, einen Computerclub
zu gründen, wenn noch keiner vorhanden ist. Dabei ist nicht in
jedem Fall von einer Gründung Abstand zu nehmen, weil schon ein
Computerclub unter einem anderen Rechtsträger existiert. Oft 
haben diese Clubs nur einen bestimmten Computertyp auf ihre
Fahnen geschrieben und lehnen einen anderen (oft grundlos) ab.
(Weiter unten dazu eine statistische Ermittlung der in etwa vor-
handenen Typen in der DDR)

2.1.2 Abweichende Größen

Aus den unterschiedlichsten Gründen kann sich auch eine andere
Größenordnung anbieten. Da wäre der Fall Dresden-Land. Dieser
Kreis liegt so um die Bezirksstadt Dresden herum, daß es ver-
kehrstechnisch für Mitglieder problematisch ist, in eine der bei-
den Städte Radebeul oder Radeberg zu Veranstaltungen zu kommen.
Hier bot es sich an, den Club mit zwei entsprechenden Arbeits-
gemeinschaften zu gründen.
So kann es genauso notwendig werden, verschiedene AG's innerhalb
eines Club wegen verschiedener Typen zu gründen. (Dazu noch wei-
ter unten).
Andererseits ist auch ein Club für einen größeren Bereich denk-
bar. Auch korrespondierende Mitglieder sind möglich, wenn es die
Situation erfordert (territoriale Verteilung der Computer).

2.1.3 Gestzliche Grundlagen

Jede Gemeinschaft, Club o.a., die in der Öffentlichkeit wirksam
werden wollen, müssen sich bei den dazu vorgesehenen staatlichen
Organen registrieren lassen. Diese Registrierung kann dort ent-
fallen, wo diese Gemeinschaft ein Teil einer bestehenden öffent-
lichen Einrichtung wird, also einen Rechtsträger hat. Sogenannte
private Computerclubs oder USER-Gemeinschaften können nicht öf-
fentlich auftreten, ihre Anschrift als Kontaktadresse veröffent-
lichen u.a.m. 
 
2.2 Verteilung der Computer
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Angaben der GST zufolge, sowie etwaige Verkaufsziffern von 
ROBOTRON kann man eine Verteilung nach Typen in der DDR in Pri-
vathand etwa folgend feststellen:
     etwa    20.000 Stück MRB Z1013 d.VEB ROBOTRON Riesa
     etwa     7.500   "   ATARI und
              7.500   "   COMODORE
              7.000   "   SPECTRUM ZX und CLOON's 
              5.000   "   versch. and. Nicht-DDR-Typen
              5.000   "   Amateur-Computer "AC-1"
              2.500   "   KC-Typen von ROBOTRON-Dresden und
                          Mikroelektronik Mühlhausen.
              (Zahlenangaben ohne Gewähr)
Aus dieser Sicht gesehen sollte daher zuerst der Z1013 Beach-
tung finden.

3. Organisationsform eines Computerclub (CC)
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3.1 Werbung
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Um dem CC Mitglieder zuzuführen, etwaige Interessenten von der
Gründung in Kenntnis zu setzen usw. ist eine Werbung notwendig.
Geeignet ist hierbei, neben der Fachpresse, ein Werbeartikel
in der Tagespresse, in den Betriebszeitungen, Betriebsfunk, der
größeren Betriebe im Territorium; auch über die Gewerkschaft,
sowie die Kulturhäuser. Mit letzteren ist eine Zusammenarbeit
überhaupt vorteilhaft.
Anmerkung: Bei angebotener Meldung ist gleich die Angabe der 
           vorhandenen Technik mit abzufragen.

3.2 Organisation
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Entsprechend der eingegangenen Meldungen der Interessenten, der
gemeldeten Technik, der angegebenen speziellen Interessen, usw.
ist die Form der Organisation, die Arbeitsweise usw. festzule-
gen. Es können auch innerhalb des Clubs verschiedene Sektionen
(AG's, IG's) gebildet werden. Zum Beispiel:
     nach   Computertyp
            Computersprache
            spezielle Arbeitsrichtungen (z.B. Grafik)
            spezielle Interessen (z.B. Elektronik, Amateurfunk)
            u.a.
Dies sollte jeder Club operativ entscheiden.
Aufbau der Leitung,-Leiter, stellv. Leiter, AG bzw. IG-Leiter,
Leiter bzw. Verantwortliche für bestimmte Ressorts oder Aufga-
ben, Schriftführer u.a.m. muß je nach Stärke, Organisationsform,
Interessengebiete u.a. jeder Club für sich selbst festlegen.
Es sind die dafür üblicjen Strukturen anzuwenden.

4. Aufgaben
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4.1 Aufgaben innerhalb des CC
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Aufbau des Club; Heranführen aller Mitglieder an ein gemeinsames
Wissensniveau in Hard- wie auch Software; Gemeinsames Erarbeiten
eines höheren Wissensniveau; Erlernen von höheren Programmier-
sprachen entsprechend der allgemeinen Interessen der Mitglieder;
Durchführung von interessierenden Vorträgen von Fachleuten;
Schaffung einer eigenen Clubtechnik; Anlegen eines Softwarefun-
dus und Katalog davon; Anlegen einer Fachbibliothek; 

4.2 Aufgaben im Territorium
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Kontakte schaffen zu bestehende Computerkabinette an Bildungs-
einrichtungen, -zur Lösung gemeinsamer Aufgaben, -zur Übernahme
interessierter Schüler o. Lehrlinge nach Abschluß ihrer Ausbil-
dung, u.a.; Kontakte schaffen zu bestehenden Kultureinrichtungen
und zu anderen Computergemeinschaften zum Erfahrungsaustausch 
und zur Lösung gemeinsamer Aufgaben. Wo möglich und angebracht
sollte auch bei Veranstaltungen, Festen u.a. Gelegenheiten, der
CC an die Öffentlichkeit treten und einige seiner Arbeiten vor-
stellen.
Eine der wichtigsten Aufgaben im Territorium, in manchen Fällen
auch darüber hinaus, ist der Kontakt, die Hilfestellung, der 
Softwaretausch oder -weitergabe, die Vermittlung von Kenntnis-
sen, von bekannten Hardwarelösungen u.a. an nichtorganisierte 
Computerfreunde, mit korrespondierenden Mitgliedern, auch die
Heranführung von Kindern an die Computertechnik. Geeignet dazu
sind z.B. Softwarebörsen, Treffs in Kindereinrichtungen und
Schulen, u.a.

4.3 Aufgaben für den Rechtsträger
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Aufgabenstellungen des Rechtsträger lösen, Kontakte zu anderen
Sektionen des Rechtstraeger zur Lösung gemeinsamer Aufgaben;
(Zum Beispiel bekam der CC-Dr.-Land die Aufgabe, für die Hei-
matforscher ein Programm zur Erfassung, Einordnung und Katalo-
gisierung von Bodenfunden für den Computer zu schaffen.)
Auch Aufgaben der örtlichen staatlichen Organe, des Kulturbundes
der DDR, in Zusammenhang mit den Aufgaben -Wissenschaft und 
Kultur-, den Grundfragen der -wiss.-technischen Revolution-,
in der Auseinandersetzung zu geistigen und ethischen Fragen
im Zusammenhang der Fragen Computer und Mensch, und der Kunst,
u.a., sind für einen CC von großem Wert.

4.4 Aufgaben des Rechtsträger
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Der Kulturbund, oder andere Rechtsträger in ihren üblichen Or-
ganisationsformen, haben hierbei keineswegs Mittel zur Beschaf-
fung von CC-eigner Technik bereit zu stellen, diese Mittel soll-
ten vielmehr vom CC selber erwirtschaftet werden. Möglichkeiten
dazu sind individuell zu suchen. Allerdings sollte keine eigen-
verwaltete Clubkasse angelegt werden, sondern in der allgemeinen
Finanzstruktur des Rechtsträger ist ein entsprechender Fond für
den CC zu schaffen. Diese Mittel sind dann zweckgebunden für den
CC zu führen.
Rückführungen aus den Mitgliedsbeiträgen u.a. werden dem CC in
der bei dem Rechtsträger üblichen Art und Weise und Form zu-
gängig gemacht. 
Der Rechtsträger übernimmt aber die Kosten für Werbung, für 
entstehende Ausgaben aus organisatorischen Aufgaben, für Unkos-
ten durch Korrespondenz, Vervielfältigung, Abonement von Fach-
periodika (Funkamateur, rfe, Mikroprozessortechnik, practic 
(für Z1013)). 
Auch für benötigte Fachliteratur kann eine finanz. Hilfestellung
vereinbart werden. 
Der Rechtsträger bemüht sich um eine ordentliche und geeignete
Räumlichkeit für Zusammenkünfte, (die Zahl der Zusammenkünfte
kann eigenständig festgelegt werden, sollte aber mind. monat-
lich einmal erfolgen), mit verschließbaren Aufbewahrungsmög-
lichkeiten (z.B. für Technik, Programmbibliothek u.a.) und heiz-
bar für die entsprechende Jahreszeit.

4.5 Aufgaben in der Gesammtsicht der CC der DDR
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Aus ökonomischer Sicht ist es nicht unbedingt möglich (und er-
forderlich), Software für die große Zahl der verschiedenen Com-
putertypen kommerziell für die Amateure herzustellen und ver-
treiben. Hier hilft nur ein dichtes Netz von CC's u.a. Gemein-
schaften, die den Softwaretausch und Weitergabe organisieren.
Ein solches Netz mit Bezirksleitklubs, Clubs u.a. Gemeinsch.
in den Kreisen, wird zur Zeit in der DDR aufgebaut. (Diese Kon-
zeption ist auch dafür gedacht, diesen Aufbau zu unterstützen.) 
Hierfür entstehen auch für jeden CC Aufgaben. Da wäre das Er-
stellen von Listings vorhandener Software, Prüfen, Korrektur
und Verbesserung dieser Software, Weitergabe nur solcher Soft-
ware, die 
  a. -festgelegte Standard's einhält und kompatibel zu diesen
      Standard's ist
  b. -geprüft und lauffähig ist, ordentliche Dokumentation hat
      oder sich selbst erläutert, einen sauberen Einstieg und
      Ausstieg aus dem Programm hat, auch saubere Abbruchmög-
      lichkeiten innerhalb des Programmes, speichersparend, kei-
      ne willkürlich veränderte Standardprogramme, keine veral-
      teten Versionen, keine unmoralische oder kriegsverherr-
      lichende, Rassen und Völker diskriminierende Spiel- oder
      andere Programme, keine Software, die Systemzellen zer-
      stört, ohne sie beim Verlassen wieder herzustellen (auch
      wilde Sprünge in die Tastatur, in den Monitor o. Betriebs-
      system (wo nicht erforderlich), RESET oder Stecker ziehen
      als einzige Ausstiegmöglichkeit, Viren u.a. zerstörende
      Programmteile, Code für Einstieg, wo nicht erforderlich,
      ist verpönt). 
  c. -Angaben über Anfang-, End- und Startadresse, Name (und wo
      vorhanden Typ), Hersteller, letzter Bearbeiter oder wenig-
      stens Herkunft enthält. 
In den Listings zur Weitergabe erscheint auch nicht, was nicht
weitergegeben werden soll und nur clubintern bewahrt wird.

5. Abschlußbemerkungen
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5.1 Meldung für Klubbuch (KB) und Erhalt einer KB-Nr.
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Alle Z1013-Gemeinschaften (auch andere sind schon dabei, werden
auch mit aufgenommen, genauso gemischte CC) werden in einem 
Klubbuch erfasst und erhalten eine KB-Nr., die bei allen Zu-
schriften zu verwenden sind. Dazu melden sich alle neugegrün-
deten und noch nicht erfassten CC bei dem
           CC-Dresden-Land
           Dresdnerstr. 42
           PF 53-55
           Radeberg
           8142
Dieser CC führt das KB der DDR.
Der Leiter dieses CC (auch Autor dieser Konzeption) ist tele-
fonisch unter Amt Radeberg 3810 (priv.) zu erreichen. Jeder
CC, der sich neu meldet, erhält einen Fragebogen. Später wird
dieser Fragebogen von den Bezirksleitklubs überreicht werden.
(Dieser Konzeption wird der Fragebogen mit angefügt werden).
Z1013-Clubs erhalten noch einige INFO's und können sich bei Zu-
sendung einer 60er-Kassette (möglichst keine ausländischen und
Digital-Kassetten -anderer Vormagnetisierungswert) und einer
Bearbeitungsgebühr von 5.- M + 1.50 M Rückporto über 30 der
wichtigsten Dienstprogramme incl. der Beschreibungen, INFO's,
Standards u.a., immer auf neuesten Stand gehalten, erwerben.

5.2 Allgemeine Aufgaben aller CC der DDR im Interesse aller
    Hobby-Computerfreunde
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Alle CC's erklären sich bereit, Software an Amateure grund-
sätzlich im Tausch und kostenlos abzugeben. Es wird nur eine
kleine Bearbeitungsgebühr zur Deckung von Unkosten, die max.
5.- M incl. der dazugehörigen Dokumentation je Programm nicht
überschreiten sollte, plus der Porto-Kosten, erhoben. Damit
sollen u.a. die Programmhamsterer in die Schranken gewiesen 
werden. Der Modus unter den Club's wird noch in dieses Jahr
festgelegt.
Wir treten grundsätzlich gegen jeden Preiswucher auf. Dabei ist
es gleich, ob für Hard- oder Software, Bauelemente o.a. Dinge.
Kassetten sollten grundsätzlich in ihrer Originalverpackung
(Kassettencontainer) und möglichst nicht als Briefsendung, son-
dern als Päckchen der Post anvertraut werden. Einerseits ist 
die schädliche Wirkung von Staub auf Magnetfolienspeicher aller
Art und auf die dazugehörige Technik nicht zu unterschätzen,
andererseits kommen vielfach Briefsendungen mit Kassetten, ob
mit oder ohne Container, stark beschädigt an. Hier wird am fal-
schen Platz gespart.

                                    Viel Erfolg mit einem CC!
                                    Klaus J. Hofmann
Bearbeitet: 14.07.1989
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